Hausratsversicherung: Vor Abschluss genau über die Leistungen informieren!
Bei allen Versicherungen muss man beim Abschluss vorsichtig sein und die tatsächlich abgedeckten Leistungen genau unter die Lupe nehmen. Doch immer wieder erleben wir, dass gerade bei der Hausratsversicherung viele Menschen hereinfallen und dann trotz Versicherung im Schadensfall zahlen müssen. Daher noch einmal an dieser Stelle unser Hinweis: Beim Abschluss einer Hausratsversicherung unbedingt auf den abgesicherten Umfang achten!
Nehmen wir zum Beispiel mal das Thema Feuer. In vielen Hausratsversicherungen umfasst das Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder sogar Absturz eines Luftfahrzeuges.
Doch schaut man sich die Klausel Brand genauer an, erkennt man, dass die Versicherung in diesem Fall meist nur zahlt, wenn sich das Feuer von selbst ausbreitet und das ist ein dehnbarer Begriff. Eine offene Flamme, die man vielleicht aus Versehen selbst verursacht, ist nicht von der Versicherung abgedeckt!
Blitzschlag und Überspannungsschäden müssen meist über eine besondere Vereinbarung mit eingeschlossen werden.
Zudem unbedingt darauf achten, dass auch Folgeschäden, z.B. durch Löschwasser, enthalten sind. Also, Augen auf!


