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Sparer-Pauschbetrag und Abgeltungssteuer: Wann muss wer zahlen?

Immer, wenn sich das Jahr dem Ende zuneigt, müssen die meisten unweigerlich über ihre Finanzen nachdenken: Die Steuererklärung steht an und auch die Bank macht die Jahresabrechnung. Seit dem 1. Januar 2009 hat sich so manches in Sachen Sparvermögen geändert. Also, was war nochmal die Abgeltungssteuer oder der Sparer-Pauschbetrag und wann muss ich zahlen?

Der Sparer-Pauschbetrag ist nichts anderes als der Sparerfreibetrag, hier hat sich lediglich der Name geändert. Er liegt immer noch bei 801 Euro pro Jahr für Alleinstehende und folglich bei 1.602 Euro für Ehepaare. Bis zu dieser Grenze kann jeder Kapitalerträge pro Jahr einnehmen, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen. Voraussetzung hierfür ist aber, dass man bei der Bank rechtzeitig einen Antrag stellt! Das geht inzwischen in den meisten Fällen auch schnell per Online-Banking.

Doch wie viel Geld kann ich sparen ohne Abgeltungssteuer zahlen zu müssen? Das ist von den jeweiligen Zinsen abhängig: Liegt der Zinssatz beispielsweise bei 2% ist für ledige eine Geldanlage bis zu 40.050n Euro steuerfrei möglich. Bei Ehepaaren verdoppelt sich jeweils einfach der Betrag.

Bei einem Zinssatz von 3% kann man 26.700 Euro anlegen und liegt er bei 4% sind 20.025 Euro noch im Rahmen.

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