Bankenverband: Beschwerde bei Ablehnen von Girokonto wegen Schufa!
Immer mehr Deutsche kennen leider folgendes Problem: Man hat Schulden und damit auch Schufa-Einträge und die Banken lehnen nacheinander die Eröffnung eines Girokontos ab. Doch ohne Girokonto ist man in diesen Tagen fast schon aufgeschmissen. Damit widersprechen die meisten Banken der Selbstverpflichtung “Girokonto für jedermann”, die sie alle 1995 beschlossen haben. Der Bankenverband ruft daher derzeit in einer Meldung dazu auf, in genanntem Fall Beschwerde einzulegen.
Nach dieser Selbstverpflichtung der Banken steht jedem Bürger ein Girokonto auf Guthabenbasis zu. Dieses darf nur abgelehnt werden, wenn der Kunde die Bankangestellten belästigt, das Konto für rechtswidrige Transaktionen benutzt wird, der Bankkunde bei der Vertragseröffnung falsche Angaben macht, die Kontogebühr nicht zahlen kann oder sich nicht an die Vereinbarungen hält. Schulden können nur ein Grund zur Kündigung des Kontos sein, wenn dieses durch Gläubiger blockiert wird. Wer ein Jahr lang das Konto umsatzlos führt, muss ebenfalls mit einer Kündigung rechnen.
In allen anderen Gründen, das heißt aufgrund von Schufa etc., sollten Banken ein Girokonto nicht verweigern. Es haben also mehr Leute ein Recht auf ein Girokonto als gedacht… Bei einer Weigerung der Banken sollten Betroffene Beschwerde einlegen. Die entsprechenden Adressen hat der Zentrale Kreditausschuss hier zusammengestellt…


