Versicherungsvertreter müssen nicht beraten!
Wer von einem Versicherungsvertreter zu einem Produkt informiert wird, darf nicht automatisch damit rechnen, dass dieser ihn auch auf Nachteile hinweist. Versicherungsvertreter sind keine Berater! Das urteilte das Oberlandesgericht Celle.
In dem Fall ging es um einen Familienvater, der bei der Vermittlung einer privaten Krankenversicherung nicht vom Versicherungsvertreter darauf hingewiesen wurde, dass für seine Familie beim Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung höhere Beiträge entstehen.
Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses war die Frau noch gesetzlich versichert. Als sie dann schwanger wurde, wechselte sie auch in die private Krankenversicherung. Für die beiden Kinder und auch die Ehefrau stiegen die Beiträge. Da der Mann dies nicht wusste, verlangte er von der Versicherung Schadenersatz.
Doch das Gericht urteilte nicht zu seinen Gunsten. Solche Informationen müsse sich jeder selbst beschaffen. Man könne bei einem Versicherungsvertreter nicht automatisch von einer unabhängigen Beratung ausgehen. Wer wirklich keine Ahnung hat muss zusätzlich stets einen unabhängigen Finanz- und Versicherungsberater aufsuchen…


