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Das Beratungsprotokoll bei den Banken kommt

Die Finanzkrise hat es auf erschreckende Weise für viele aufgedeckt, die manchmal einseitigen bzw. verkaufsorientierten Beratungsgespräche bei der Bank. Um Kunden hiervor zu beschützen sind seit diesem Jahr die Banken dazu verpflichtet ein Beratungsprotokoll zu führen und dieses danach dem Kunden auszuhändigen.

Damit können Verbraucher in Zukunft leichter eine falsche Beratung der Bank nachweisen und Banken werden so kontrolliert. Soweit die Theorie, in der Praxis bleibt es nach wie vor unerlässlich sich auch das Protokoll genau anzuschauen. Die Pflicht ein Protokoll zu führen gilt für alle Gespräche, die dem Wertpapierhandelsgesetz unterliegen. Gespräche über Fest- oder Tagesgeld gehören also nicht dazu.

Experten raten zudem, bei wichtigen Beratungsgesprächen stets einen Zeugen mitzunehmen. Folgende Punkte sollten unbedingt in einem Beratungsprotokoll vermerkt sein:

  • Anlass des Beratungsgesprächs
  • Dauer des Gesprächs
  • Informationen über die angesprochenen Finanzinstrumente und Wertpapierdienstleistungen
  • Wünsche und Anlageziele des Kunden
  • persönliche Situation des Bankkunden
  • Empfehlungen des Bankberaters inklusive Begründung

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