ALG-II-Familien sollen Geld zurückzahlen
Die Auswüchse von Hartz IV nehmen immer bizarrere Formen an: Nun sollen hundertausende von Familien, die Arbeitslosengeld II beziehen, einen Teil des erhaltenen Geldes wieder zurückzahlen. Der Grund? Die Bundesagentur für Arbeit hatte falsche Bescheide ausgestellt, in denen die Erhöhung des Kindergelds um 20 Euro noch nicht berücksichtigt war.
Dieses Geld fordern die Behörden nun zurück. Das Absurde daran: Die Verwaltungskosten für die Rückforderungen sind deutlich höher als wenn man den eh schon armen Familien das Geld einfach lassen würde! Von Gerechtigkeit oder Logik kann hier nun wirklich keine Rede mehr sein! Fast alle Experten sind der Meinung, dass die Bundesagentur für Arbeit von den Rückzahlungen einfach absehen sollte, doch diese hält natürlich daran fest.
Betroffene sollten auf jeden Fall Widerspruch einlegen und sich dabei auf die sogenannte Entreicherung (§ 818 III BGB) berufen. Danach muss man rechtsgrundlos erhaltene Zahlungen nicht herausgeben, wenn sie nicht mehr vorhanden sind. Dies greift jedoch nicht, wenn der Betroffene von Anfang an von der Überzahlung wusste, was bei den ständigen Änderungen vielen sicherlich entgangen ist.
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