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Der neue Härtefall-Katalog für Hartz IV

Die Diskussion war bzw. ist noch groß um die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, dass die Berechnung der Regelsätze für Hartz IV dem Grundgesetz widersprechen. Bis zum Ende dieses Jahres hat die Regierung nun Zeit das Arbeitslosengeld II neu zu berechnen. Und dies muss leider nicht unbedingt zum Vorteil aller ausfallen…

So stellte in diesen Tagen die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Ursula von der Leyen gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit einen neuen Härtefall-Katalog vor. Groß wurden die nun möglichen Zahlungen präsentiert, gleichzeitig wurden aber auch einige Leistungen ausgeschlossen.

Für folgenden Leistungen kommt ab jetzt das Amt auf, wohl gemerkt nur im Härtefall:

  • In Ausnahmefällen können chronisch Kranke auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente geltend machen.
  • Geschiedene Eltern bekommen Fahrt- und Übernachtungskosten, wenn sie ihre Kindern besuchen.
  • Rollstuhlfahrer haben Anspruch auf Haushalts- und Putzhilfen, wenn ihnen sonst niemand helfen kann.
  • Im Einzelfall zahlt das Amt die Nachhilfe für die Kinder. Dies gilt nur, wenn die Versetzung des Kindes durch z.B. eine lange Krankheit oder einen Todesfall in der Familie gefährdet ist.

Folgende Leistungen können nicht beim Amt geltend gemacht werden:

  • Waschmaschine
  • Kleidung in Übergrößen
  • Brille
  • Zahnersatz
  • Praxisgebühr
  • orthopädische Schuhe

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