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Autokauf: Musterverträge sind gültig

Musterkaufverträge kann man sich im Internet oder in jedem Schreibwarenladen holen. Doch logischerweise sind diese standardisiert und können so bei juristischen Laien zu Streitigkeiten führen. Nichtsdestotrotz hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil die Gültigkeit von solchen Musterverträgen bestätigt, auch wenn diese juristisch nicht mehr korrekte Klauseln enthalten.

In dem konkreten Fall ging es um einen Mann, der von einer Frau einen PKW für 4.600 Euro gekauft hatte. Dabei benutzte die Frau als Grundlage für das Geschäft einen vorgefertigten Musterkaufvertrag.

Dieser enthielt u.a. folgenden Klausel: “Der Käufer hat das Fahrzeug überprüft und Probe gefahren. Die Rechte des Käufers bei Mängeln sind ausgeschlossen.” Einzige Ausnahme: eine arglistige Täuschung.

Nach einer Weile verlangte der Mann nun 1.000 Euro von der Frau zurück, da der Wagen aus seiner Sicht einen erheblichen Unfallschaden gehabt habe. Die Frau hätte die Haftung unrechtmäßig ausgeschlossen und sei somit zur Zahlung verpflichtet.

Das sahen die Richter anders: Bei dem Vertrag handle es sich um ein Muster, dass die Verkäuferin nicht aktiv gestaltet habe. Bei einem Geschäft unter juristischen Laien mit Musterverträgen müsse man davon ausgehen, dass der Vertrag so gestaltet sei, dass keine der beiden Parteien benachteiligt werde.

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