Gesetzliche Krankenversicherung: Achtung, Sonderkündigungsrecht läuft ab!
Wer immer noch über einen Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung nachdenkt, sollte jetzt schnell handeln, denn im März läuft bei vielen Versicherern die Frist für das Sonderkündigungsrecht ab.
Wer innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen kündigt, muss den gefürchteten Zusatzbeitrag bei seiner alten Krankenversicherung nicht mehr zahlen. Dies ist aber nur möglich, wenn man bis zur ersten Fälligkeit des Zusatzbeitrags kündigt und zu einer anderen Kasse wechselt.
Die Krankenkassen sind daher dazu verpflichtet den Termin einen Monat vor eintreffen bekannt zu geben. Nach der fristgerechten Kündigung bleibt der Versicherte noch rund zwei Monate lang bei seiner alten Kasse versichert, ohne aber den Zusatzbeitrag zahlen zu müssen. Dies soll einen reibungslosen Wechsel möglich machen.
Also, unbedingt den Termin der Krankenkasse beachten und gegebenenfalls jetzt noch handeln! Hier können Sie die Angebote der gesetzlichen Krankenkassen im kostenlosen GKV-Vergleichsrechner vergleichen.


