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Versicherungswert bei der Gebäudeversicherung

Jeder, der ein eigenes Haus besitzt, sollte unbedingt eine Gebäudeversicherung abschließen, denn nur so kann man sich ausreichend vor Schäden am Haus, auch zum Beispiel durch Feuer oder Wasser, schützen. Besonders wer sich ein Haus in München kaufen möchte, sollte sich so eine Versicherung zulegen.

Beim Abschluss einer solchen Police sollte man allerdings besonders auf den vereinbarten Versicherungswert achten, denn hierbei gibt es vier unterschiedliche Möglichkeiten:

Gemeiner Wert: Dieser Wert beschreibt den möglichen Verkaufspreis der Immobilie. Ist diese zum Abbruch bestimmt oder soll sie dauerhaft entwertet werden, entspricht dieser Wert auch gleich dem Versicherungswert.

Zeitwert: Eine Versicherung zu diesem Wert ist nur nötig, wenn das Gebäude der sogenannten Bauklasse V angehört.

Neuwert: Die Summe der Neuwertversicherung muss richtig ermittelt worden sein. Dies liegt in der Pflicht des Versicherungsnehmers. Veränderungen müssen also selbstständig der Versicherung mitgeteilt werden und die Anpassung der Baupreise muss berücksichtigt werden.

Gleitender Neuwert: Er beschreibt den ortsüblichen Neubauwert und entspricht den entsprechenden Preisen und baulichen Ausstattungen. Dazu kommen natürlich noch die Gebühren für die Planung, den Architekten etc.

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