Die Abwrackprämie als Finanzspritze fürs neue Auto
Bonn – Autofahrer können sich freuen. Es gibt wieder die alte Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer der Fahrt zur Arbeit und ĂĽber das Konjunkturpaket jetzt auch noch eine Abwrackprämie fĂĽr die alte Rostlaube. Wer jetzt den Fuhrpark erneuert, kassiert pro Pkw 2.500 €, wenn das Auto bei seiner Verschrottung schon mindestens neun Jahre alt ist. Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts kommen gut 16 Mio. Autos fĂĽr diese Prämie infrage.
Anspruch auf die Prämie haben alle Besitzer eines mindestens neun Jahre alten Gebrauchtwagens, der seit mindestens einem Jahr auf den eigenen Namen zugelassen ist. Beide Bedingungen müssen im Zeitpunkt der Verschrottung erfüllt sein. Der Halter muss sein Altfahrzeug zwischen dem 14. Januar und 31. Dezember 2009 bei einem anerkannten Demontagebetrieb nach der Altfahrzeugverordnung verschrotten lassen und abmelden. Parallel muss er einen umweltfreundlichen Neu- oder Jahreswagen ab Euro-4-Abgasnorm kaufen und bei der Kfz-Zulassungsstelle anmelden. Die begünstigten Jahreswagen dürfen beim Kauf nicht älter als ein Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler, -Hersteller oder eine Finanzierungsgesellschaft zugelassen sein.
Dabei können sich die potenziellen Käufer nicht unbegrenzt Zeit lassen, denn der Staat geht bei der Prämie nach dem Motto vor „So lange der Vorrat reicht“. Denn die Bundesregierung richtet einen Topf mit 1,5 Milliarden € ein, die Summe stellt die Obergrenze dar. Mehr soll es nicht geben. Damit werden die Prämien ausgezahlt und die Verwaltungskosten für das Verfahren beglichen. Lässt man diese Kosten außer Acht, würde das Geld rechnerisch für rund 600.000 Anträge reichen.
Zuständig für die Anträge ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn bei Frankfurt am Main. Dort müssen mit Originaldokumenten sowohl die Verschrottung bei einem staatlich anerkannten Schrotthändler als auch die Zulassung des alten und neuen Wagens auf den eigenen Namen nachgewiesen werden.
Allerdings lässt sich der Behördengang sparen, indem der Händler mit den Formalien beauftragt wird, der das neue Auto liefern soll. Die 2.500 € werden dann direkt vom Endpreis des Neuwagens abgezogen. Dabei sollten Käufer darauf achten, dass sie zusätzlich zur Prämie mit dem Händler die von den Herstellern gewährten Rabatte aushandeln.
Begünstigt sind natürliche Privatpersonen, die einen Altwagen auf ihren Namen in Deutschland zugelassen hatten und auf ihren Namen einen neuen kaufen. Die Prämie kann also nicht von Einzelunternehmern, Freiberuflern, Personen- oder Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen werden. Wer es genauer wissen möchte, kann die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingerichtete Telefon-Hotline unter 06196/908470 nutzen.


