Scheidungsrecht: Lebenslanger Unterhaltsanspruch bei beruflichen Nachteilen
Mit einem doch ziemlich gewagten Urteil hat das Oberlandesgericht Frankfurt wohl doch den einen oder anderen überrascht. Wer nach einer Scheidung an ehebedingten beruflichen Nachteilen leidet kann von seinem Partner unter Umständen einen lebenslange Unterhaltsanspruch einfordern.
In dem konkreten Fall ging es um eine Frau, die nach der Geburt ihres Sohnes ihren Beruf als Sachbearbeiterin aufgab um sich um das Kind zu kümmern. In den Augen des Mannes konnte die Frau nach der Scheidung finanziell für sich alleine Sorgen. Daher weigerte er sich Unterhalt zu zahlen. Die Richter waren hier anderer Meinung und verurteilten den Mann dazu seiner Frau monatlich 550 Euro zu zahlen.
Das Oberlandesgericht wies zwar darauf hin, dass Unterhaltspflichten zeitlich begrenzt seien. Jedoch sei dies nicht der Fall, wenn durch berufliche Nachteile während der Ehe auch nach der Scheidung weitere Auswirkungen hätten. Die Frau könne die beruflichen Nachteile, nach ihrem Ausscheiden aus dem Job, nicht mehr aufholen.
Wohl ein ganz besonderes Urteil für alle Frauen, die ihren Beruf während der Ehe zu Gunsten der Kindererziehung aufgegeben haben…


