Beratungsprotokolle der Banken und Sparkassen: BaFin will mehr kontrollieren
In den letzten Jahren häuften sich die Beschwerden von Bankkunden über schlechte bzw. falsche Beratungen in den Banken und Sparkassen. Allein zum Wertpapiergeschäft gingen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Vorjahr rund 1.200 Beschwerden ein. Vor fünf Jahren waren es gerade einmal die Hälfte. Doch vor allem die Verbraucherzentralen werden von unzufriedenen Kunden fast schon überflutet.
Um diesen schlechten Beratungen vorzubeugen, wurden vor kurzem die sogenannten Beratungsprotokolle eingeführt, doch auch diese scheinen den Kunden nur wenig zu helfen. Verbraucherschützer beklagen, dass die Protokolle meist nicht die Realität des jeweiligen Gesprächs abbilden.
Die BaFin hat nun angekündigt diesbezüglich ihre Kontrollen in Form von Stichproben zu verbessern und auch groß angelegter durchzuführen. Zudem weist sie die Banken und Sparkassen darauf hin, auf vorgefertigte Textbausteine für das Beratungsprotokoll zu verzichten und gerade wichtige Stellen extra auszuformulieren. Auch eine Unterschrift des Kunden sei nicht nötig. Nur der Berater sei dazu verpflichtet.
Die BaFin wolle nun mehr darauf achten, wie die Banken und Sparkassen in der Praxis mit den neuen Gesetzen umgingen.
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