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Verstoß gegen Datenschutz: Postbank erhält Bußgeld von 120.000 Euro

Bereits im Oktober 2009 berichtete die Zeitschrift „Finanztest“ darüber, dass die Postbank Daten von Girokonten ihrer Kunden an freiberufliche Außendienstmitarbeiter weitergab. Dies rief den Datenschutzbeauftragten von NRW, Ulrich Lepper, auf den Plan, der nun ein Bußgeld von 120.000 Euro verhängte.

Rund 4.000 Außendienstmitarbeiter konnten etliche Kontodaten einsehen. Diese sollten sie auswerten um dann den Kunden der Postbank gezielt neue Finanzprodukte anbieten zu können, was ein eindeutiger Verstoß gegen Datenschutz und Bankgeheimnis ist. Kontodaten enthalten meist alle möglichen sensiblen Informationen über uns. Zum Beispiel wo wir einkaufen, welche Zeitung wir abonniert haben, aber eben auch an welche Spezialkliniken wir Geld überwiesen haben oder wo wir überall Mitglied sind.

Die Postbank hat das Bußgeld akzeptiert und legt keinen Widerspruch ein, denn der damit einhergehende Imageverlust würde am Ende wahrscheinlich viel teurer sein. Ein Sprecher der Bank betonte zudem, dass man zusammen mit den Datenschutzbeauftragten einen Maßnahmenkatalog erarbeitet habe um dies in Zukunft zu verhindern und natürlich könnten die entsprechenden Mitarbeiter nicht mehr auf die Daten zugreifen.

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