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Investmentfonds und die Einkommenssteuererklärung

Die Abgeltungssteuer macht vielen Anlegern das Ausfüllen der Einkommenssteuererklärung ein wenig leichter. Wer sein Geld in Investmentfond angelegt hat, muss diese nämlich nicht mehr extra in der Steuererklärung in der Anlage KAP angeben, da die Kursgewinne und Dividenden bereits von der Bank als Quellensteuer abgeführt wurde.

Doch wie immer gibt es hier auch Ausnahmen, die dem Steuerzahler zum Teil am Ende auch Vorteile bringen können. In folgenden Fällen muss man trotz Abgeltungssteuer seine Erträge aus Investmentfonds angeben:

Wer im Besitz von ausländischen thesaurierenden Fonds ist oder ein Depot im Ausland hat, muss diese in der Steuererklärung nennen. Dies gilt ebenso, wenn man seiner Depotbank seine Kirchensteuerpflicht nicht mitgeteilt hat oder aufgrund des persönlichen Steuersatzes die Günstigerprüfung beantragt hat um einen Teil der Abgeltungssteuer wiederzubekommen.

Wer hier noch Fragen hat oder Tipps wünscht, findet auf der Website der Allianz Global Investors den Ratgeber „Investmentfonds und Steuern. Informationen für den privaten Anleger“ mit etlichen Beispielen und Ausfüllhilfen.

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