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BaFin verbietet ungedeckte Leerverkäufe

Bereits im Herbst 2008, auf dem Höhepunkt der Finanzkrise, wurden die sogenannten „ungedeckten Leerverkäufe“ von mehreren Aufsichtsbehörden weltweit verboten um die Kurse wieder zu stabilisieren. Diese sind seit Februar aber wieder erlaubt und sind wohl mit ein Grund dafür, warum Griechenland jetzt so schlecht dasteht.

Um die aktuelle Eurokrise wieder in den Griff zu bekommen hat die BaFin die ungedeckten Leerverkäufe von Anleihen von Staaten der Eurozone nun erneut untersagt. Zu diesem Verbot gehören auch Leerverkäufe von Kreditausfallversicherungen (Credit Default Swaps, CDS) auf Anleihen aus der Eurozone.

In das Verbot miteinbezogen hat die BaFin auch Aktien von 10 deutschen Unternehmen: Aareal Bank, Allianz, Commerzbank, Deutsche Bank, Deutsche Börse, Deutsche Postbank, Generali Deutschland, Hannover Rück, MLP AG und die Münchener Rückversicherung.

Bei Leerverkäufen verkaufen Anleger, die auf fallende Kurse setzen, Titel, die sie im Moment gar nicht besitzen, um sie später zu einem niedrigeren Kurs zurückzukaufen und so Gewinne einzustreichen. Bei gedeckten Leerverkäufen leihen sich die Investoren die zu verkaufenden Aktien. Bei ungedeckten Leerverkäufen verkaufen sie dagegen Aktien, die sie nie besessen oder geliehen hatten.

Diese hoch spekulativen Wetten von Investoren auf fallende Kurse von Staatstiteln der Eurozone sind mit sofortiger Wirkung bis zum 31. März 2011 verboten.

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