Urteil: Schadensersatz bei Lehman-Zertifikaten wird schwieriger
Für Anleger, die von ihrer Bank Lehman-Zertifikate verkauft bekommen haben, wird es immer schwieriger Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Das Oberlandesgericht Dresden wies zum Beispiel eine Klage eines Kunden zurück, der seine Bank auf Schadensersatz verklagt hatte, da er seiner Meinung nach nicht hinreichend über die Risiken aufgeklärt wurde. Ein Umstand, den wohl viele Betroffene kennen…
Die Richter wiesen die Klage ab, da sie es nicht für erwiesen hielten, dass der Kläger auch wirklich falsch beraten wurde. Er habe nicht deutlich gesagt, dass er keine unsicheren Anlagen wünsche. Im Gegenteil: Er hatte sogar Festgeld aufgrund der geringen Rendite abgelehnt. Auch über die erhaltenen Provisionen hätte die Bank nicht aufklären müssen.
Diese Aufklärungspflicht bestünde nämlich nur bei sogenannten Kickbacks, also wenn Teile der vom Kunden bezahlten Provisionen an die beratende Bank zurückfließen. Dies war hier nicht der Fall, so dass das Gericht keinen Anhaltspunkt für eine begründete Klage sah.


