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Finanzamt muss für Auskunft keine Umsatzsteuer ausweisen

Um beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft zu erhalten, muss man dafür Gebühren zahlen. Laut eines Urteils des Finanzgerichts München muss das Amt dafür keine Rechnung mit Umsatzsteuer ausstellen.

Diese wäre vor allem für diejenigen Steuerzahler von Vorteil, die umsatzsteuerpflichtig sind. Das Finanzamt ist laut der Richter jedoch in diesem Fall nicht zum Ausweis der Mehrwertsteuer berechtigt, da die verbindliche Auskunft auf der Grundlage öffentlich-rechtlicher Regelungen geschehe.

Damit ist das Amt nicht unternehmerisch tätig. Solche Art von Gebühren hat also nichts mit der Umsatzsteuer zu tun…

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