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Regierung plant Restrukturierungsgesetz für angeschlagene Banken – SoFFin würde zur Dauereinrichtung

Nach Berichten der „Süddeutschen Zeitung“ und des „Handelsblatts“ plant die Regierung ein sogenanntes Restrukturierungsgesetz, das angeblich noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll. Damit sollen die Regelungen für angeschlagene Banken verschärft werden, zur Not können sie dann sogar zerschlagen und unter staatlicher Verwaltung abgewickelt werden.

Bei Problemen, die man in den Griff bekommen kann, ist demnach ein Sanierungsverfahren unter Regie der Geschäftsführung vorgesehen. Steht die Pleite der Bank allerdings kurz bevor, wird neu organisiert. In diesem Verfahren kann unter anderem die Bankenaufsicht die Rechte der Anteilseigner kurzfristig aussetzen und einen Sonderbeauftragten einsetzen. Dieser könne ohne die Zustimmung der Aktionäre den Gläubigern zum Beispiel im Tausch für ihre Forderungen Aktien anbieten.

Banken, durch deren Pleite eine erneute Kettenreaktion ausgelöst würde, droht mit dem neuen Gesetz die Zerschlagung. Die wichtigen Geschäftsbereiche könnten dann ausgegliedert werden und auf einen privaten Erwerber oder eine staatliche Brückenbank übertragen werden.

Diese Brückenbank müsse vom Bankenrettungsfonds SoFFin eingerichtet werden. Eigentlich sollte dieser nur bis Ende 2010 für Hilfen bereitstehen. Mit dem neuen Gesetz würde er somit zu einem dauerhaften Schattenhaushalt.

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