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Währungstausch: Verluste von der Steuer absetzen

Nicht wenige werden in den kommenden Wochen nach dem Urlaub große Augen machen, denn tauscht man eine fremde Währung in Euro zurück, entstehen dadurch nicht selten durch den Wechselkurs Verluste.

Doch es muss nicht bei diesen Verlusten bleiben, denn der Bund der Steuerzahler in Berlin weist in diesen Tagen darauf hin, dass man sie wenigstens von der Steuer absetzen kann. Genauer gesagt kann man sie mit Gewinnen aus dem Währungstausch verrechnen.

Der Tausch und auch der Rücktausch müssen dafür innerhalb eines Kalenderjahres vollzogen werden und natürlich nachgewiesen werden. Daher ist es sehr wichtig entsprechende Belege von der Bank aufzuheben.

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