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Das Pfändungsschutzkonto alias P-Konto

Bisher war es für Schuldner in Sachen Girokonto extrem schwer. Bei einer Pfändung wurde das Konto automatisch gesperrt und der Schuldner war dem bürokratischem Wahnsinn ausgeliefert. Zudem: Was macht man heutzutage ohne Konto?

Im Zuge der Reform des Pfändungsschutzes kann man sein Girokonto im Ernstfall in ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, umwandeln, wo der Pfändungsfreibetrag von 985,15 Euro nicht überschritten werden kann. Das heißt der Schuldner kann weiterhin über ein Girokonto verfügen und gerät dabei nicht über die Pfändungsgrenze.

Eine erhebliche Erleichterung für etliche Schuldner! Bei der Einrichtung eines P-Kontos sollte man aber natürlich auf die Angebote der entsprechenden Bank achten. Bei vielen Banken, wie zum Beispiel bei der Commerzbank oder der Berliner Volksbank gelten die gleichen Konditionen wie auch beim normalen Girokonto, das heißt man zahlt keine oder eben nur die üblichen Kontoführungsgebühren.

Manche Banken verlangen jedoch für das P-Konto extra Gebühren, die viel zu hoch sind. Daher die Angebote miteinander vergleichen und zur Not die Bank wechseln.

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