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Urteil: Eine Online-Bestellung ist nicht automatisch ein Kaufvertrag

Keine Frage, Online-Shopping boomt, doch noch immer steht diese Art des Handels noch am Anfang und viele Fragen müssen noch beantwortet werden. Wann wird zum Beispiel ein gültiger Kaufvertrag abgeschlossen? Darüber urteilte nun das Amtsgericht München.

In dem konkreten Fall ging es um einen Kunden, der in einem Onlineshop acht Verpackungsgeräte zu je 129 Euro bestellt hatte. Die Inhaberin des Shops schickte ihm eine Bestellbestätigung, lieferte jedoch anstelle der Geräte nur die Akkus dazu. Der Kunde habe aus Sicht der Verkäuferin eindeutig Akkus bestellt, da ein Verpackungsgerät 1250 Euro koste.

Der Kunde klagte, bekam jedoch von den Richtern nicht Recht. Das Anbieten einer Ware auf einer Homepage sei lediglich das Ausstellen von Ware, für die der Kunde in Form einer Bestellung ein Angebot machen müsse.Das bloße Zuschicken einer Bestellbestätigung sei in diesem Sinne nicht das Annehmen des Angebots. Sie bestätigt nur den Eingang der Bestellung. In diesem Fall heißt es also immer genau hinschauen und im Notfall bleibt einem nur die Rückgabe.

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