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Steuer: Kommt bald die Pauschale für das Arbeitszimmer?

Vor kurzem hatte das Bundesverfassungsgericht die gesetzliche Vorschrift gekippt, nach der ein Arbeitszimmer nur noch dann von der Steuer abgesetzt werden konnte, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit einnehme. Rückwirkend zum 1. Januar 2007 muss nun der Gesetzgeber eine neue Regelung beschließen.

In diesem Zusammenhang werden nun Stimmen laut, die eine einheitliche Pauschale für das Arbeitszimmer fordern. So schlug das Land Baden-Württemberg dieses vereinfachte Verfahren Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble vor.

Gedacht sind pauschal 960 Euro. Diese entsprächen den durchschnittlichen Kosten, die bei der bisherigen Abrechnung von Einzelnachweisen anfielen und sollen dann zum Einsatz kommen, wenn die Voraussetzungen zur Anrechnung gegeben sind. Computer oder ähnliche Gegenstände sollen jedoch weiterhin separat abgerechnet werden können.

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