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Dienstwohnung und Reisekosten von der Steuer absetzen

Die Stiftung Warentest weist in diesen Tagen auf mehrere Urteile des Bundesfinanzhofes hin und betont, dass Berufstätige ihre Reisekosten und auch die Kosten für eine Zweitwohnung zur beruflichen Nutzung von der Steuer absetzen können.

Der Bundesfinanzhof hat das bisherige Abzugsverfahren bei Dienstreisen für unzulässig erklärt. Das heißt für Berufstätige konkret, dass sie, wenn sie eine Geschäftsreise mit einem privaten Urlaub verknüpfen, die Kosten einfach auseinander rechnen dürfen und den geschäftlichen Teil der Reise steuerlich geltend machen können.

Auch, wer eine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen nutzt, kann steuerlich profitieren. Fahrt- und Mietkosten kann man hier geltend machen, wenn man die Wohnung nur für berufliche Zwecke nutzt. Hierzu muss man nachweisen, dass der zweite Haushalt einen Sinn für das Geschäft macht, dass man zum Beispiel schneller bei der Arbeit ist. Zudem muss belegt werden, dass man seinen eigenen Lebensmittelpunkt immer noch an seinem Erstwohnsitz hat.

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