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Urteil: Steuer-ID rechtens

Seit August 2008 wird nun schon vom Bundeszentralamt für Steuern die elfstellige Steuer-ID vergeben. Inzwischen hat wohl fast jeder Bundesbürger eine. Seitdem reißen jedoch die rechtlichen Bedenken an der lebenslangen Steueridentifikationsnummer nicht ab. Nun hat das Kölner Landgericht mehrere Musterklagen abgewiesen.

Die Richter räumten zwar ein, dass die erheblichen Zweifel an der Steuer-ID begründet seien, jedoch ginge es hierbei vielmehr um die Frage, ob sie rechtmäßig sei. Dies sei gegeben, da die Richter nicht mit den Klägern die Auffassung teilen, dass das Recht des einzelnen Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung wichtiger sei als das Interesse der Allgemeinheit an einer gleichmäßigen Besteuerung.

Immer wieder gibt es von Seiten mancher Bürger Bedenken, dass die Steuer-ID Rückschlüsse auf bestimmte Personen zulasse. Die Richter konnten dies zwar verstehen, wollten diesen Fall jedoch nicht dem Verfassungsgericht vorlegen, da die Verfassungswidrigkeit nicht eindeutig sei. Eine Revision am Bundesfinanzhof in München wurde zugelassen. Mal sehen, wie es in dieser Frage weitergeht…

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