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Urteil: Zinsen für Steuererstattung steuerfrei

Im Jahr 1999 wurde ein Abzugsverbot für Nachzahlungszinsen beschlossen. Über zehn Jahre später hat nun der Bundesfinanzhof die Rechtssprechung an die Gesetzeslage angepasst. Demnach müssen auch Zinsen auf eine Einkommenssteuererstattung nicht versteuert werden.

In dem konkreten Fall ging es um einen Mann, der im Jahr 2000 eine verzinste Steuererstattung erhalten hatte. Im gleichen Jahr musste er jedoch für ein früheres Steuerjahr Steuern verzinst nachzahlen. Vom Finanzamt wurde nun aber der Steuerabzug für die Nachzahlungszinsen abgelehnt, jedoch die Erstattungszinsen als zu versteuerndes Einkommen angesetzt.

Dagegen zog der Mann vor Gericht und bekam recht. Ein Abzugsverbot für Nachzahlungszinsen sei durchaus rechtmäßig, jedoch müssten dann auch umgekehrt die Zinsen für eine Steuererstattung steuerfrei bleiben.

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