Erdgas-Vertrag mit unwirksamer Klausel – Kündigung jetzt möglich
Rund 40.000 Kunden schlossen 2008 den Tarif „RWE-Erdgas 2011“ ab. Darin wurde den Verbrauchern eine Festpreisgarantie gegeben. Doch anders als die Bezeichnung „2011“ vermuten lässt, endete der Vertrag am 31. August 2010.
Kündigten Kunden nicht bis zum 30. Juni 2010 sollte sich der Vertrag automatisch bis zum 30. September 2011 verlängern. Die Kunden wären also wieder an den bisherigen Preis gebunden. Verbraucherschützer wiesen jedoch daraufhin, dass eine Vertragsverlängerung um maximal 12 Monate rechtens sei und nicht wie hier um 13 Monate.
Der Energieversorger RWE hat darauf reagiert und bestätigt, die unwirksame Klausel nicht mehr zu verwenden. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät Kunden, deren Kündigung zum 31. August 2010 zurückgewiesen wurde, sich von RWE schriftlich bestätigen zu lassen, dass die Kündigung Ende September wirksam wird. Danach fällt man in die gesetzliche Grundversorgung und kann jederzeit zu einem anderen Versorger wechseln.