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Finanzministerium will Absetzbarkeit des Arbeitszimmers wieder einschränken

Erst vor ein paar Monaten konnten wir Steuerzahler uns über ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts freuen, wonach das Arbeitszimmer, auch wenn man es nur teilweise für den Beruf nutzt, wieder steuerlich absetzbar war.

Laut eines Berichts der „Financial Times Deutschland“ arbeitet das Bundesfinanzministerium schon wieder daran diese Möglichkeit zu kippen. Ja, die Absetzbarkeit des Arbeitszimmers soll sogar noch mehr eingeschränkt werden!

Die FTD beruft sich hierbei auf einen Entwurf für das Jahressteuergesetz 2010, nach dem die Kosten für das Arbeitszimmer nur dann geltend gemacht werden können, wenn man seinen Beruf vollständig im heimischen Büro ausübt und einem kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Selbst dann soll es eine Obergrenze von 1.250 Euro pro Jahr geben.

Wird dieser Beschluss durchgesetzt, wären wohl fast alle Berufsgruppen die Verlierer, angefangen beim Lehrer über den Handelsvertreter bis hin zum Richter. Das Bundesfinanzministerium hat hierzu noch keine Stellung genommen.

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