Beruflicher Anteil an Rechtsschutzversicherung steuerlich absetzbar
Eine Rechtsschutzversicherung ist sehr wichtig. Sie bewahrt einen vor hohen Kosten und den Folgen aus Rechtsstreitigkeiten. Dies gilt sowohl für familien- und verkehrsrechtliche als auch für arbeitsrechtliche Angelegenheiten. Doch nur den Teil der Prämie für arbeitsrechtliche Fragen kann man steuerlich absetzen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin.
Bei Familien-Rechtsschutzverträgen beträgt dieser Anteil üblicherweise 35%. Manchmal kann es jedoch vorkommen, dass der Sachbearbeiter nur einen geringeren Teil anerkennt. Daher sollte man einen Blick in seinen Vertrag werfen. Darin wird der arbeitsrechtliche Anteil häufig extra aufgeführt. Ist dies nicht der Fall kann man seinen Versicherer anrufen und diesen erfragen.
Das Absetzen ist für Selbständige wichtig, aber auch für all jene, die den Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro überschreiten. Dies kann zum Beispiel durch die Fahrtkosten zur Arbeit schnell der Fall sein. So profitiert man von der Regelung einen Teil der Rechtsschutzversicherung absetzen zu können.
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