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Ab 2011 Arbeitszimmer wieder steuerlich absetzbar

Nun hat das Hin und Her um die Absetzbarkeit des heimischen Arbeitszimmers hoffentlich ein Ende! 2007 wurde die Regelung abgeschafft. Im letzten Juli erklärte dann das Bundesverfassungsgericht die Streichung als rechtswidrig.

Nun hat der Bundestag entschieden und ab 2011 die Absetzbarkeit des Arbeitszimmers wieder möglich gemacht. Dies gilt jedoch nur für Berufstätige, bei denen das heimische Arbeitszimmer der Mittelpunkt der Tätigkeit ist. Die Regelung greift also ab dem nächsten Jahr nur, „wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.“

Lehrer zählen dann wieder dazu, wenn sie in der Schule keinen eigenen Arbeitsplatz haben, ebenso Handelsvertreter und andere Berufsgruppen. Für alle, die das Arbeitszimmer geltend machen können gilt die Regelung rückwirkend für alle offenen Steuerfälle bis zum 1.1.2007. In der Steuererklärung kann man dann das Arbeitszimmer bis zu 1.250 Euro im Jahr absetzen.

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