Home > Finanzen > Beschränkte Ausschreibungen

Beschränkte Ausschreibungen

Innerhalb einer öffentlichen Ausschreibung gibt es zwei verschiedene Verfahren. Es gibt das so genannte offene Verfahren und das nicht offene Verfahren. Das nicht offene Verfahren nennt nach auch beschränkte Ausschreibung. Bei einer beschränkten Ausschreibung wird eine begrenzte Zahl von Unternehmen direkt angesprochen. Der Wettbewerb für eine Ausschreibung ist damit eingeschränkt. Meist werden bei einer beschränkten Ausschreibung nur Unternehmen angesprochen, die dem Auftraggeber bereits bekannt sind. Anfragen über potentielle Bieter kann ein Auftraggeber an die Auftragsberatungsstellen der Bundesländer stellen. Diese führen so genannte Bieterlisten. Die Auftragsberatungsstellen der Bundesländer werden in der Regel angesprochen wenn dem Auftraggeber selbst keine oder nur sehr wenige für die Auftragsvergabe potentielle Bieter bekannt sind. Die so genannten Wertgrenzen, die für eine beschränkte Ausschreibung gelten, sind von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Wird für einen Auftrag ein bestimmter Auftragswert überschritten, ist eine europaweite Ausschreibung eines Auftrages erforderlich. Auf nationaler Ebene ist eine beschränkte Ausschreibung nicht möglich wenn zum Beispiel eine öffentliche Ausschreibung kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt hat. Die Wertgrenze für beschränkte Ausschreibungen beträgt zum Beispiel im Bundesland Bayern im staatlichen Bereich 25.000 Euro netto. Das heißt, Aufträge innerhalb dieses Schwellenwertes können beschränkt ausgeschrieben werden. Bei einer beschränkten Ausschreibung sollten in der Regel mindestens drei Bieter zu einer Angebotsabgabe aufgefordert werden.

Finanzen

  1. Bisher keine Kommentare
  1. Bisher keine Trackbacks