Spenden richtig absetzen und Steuer sparen
Wer regelmäßig oder auch nur hin und wieder Geld an wohltätige Einrichtungen spendet, tut dies meistens aus altruistischen Gründen. Der Staat beteiligt sich jedoch daran, indem er die Spendierfreude seiner Bürger mit steuerlichen Vergünstigungen belohnt. Um in deren Genuss zu gelangen, müssen lediglich ein paar einfache Regeln beachtet werden.
Um mit Spenden Steuern zu sparen, sollte man im Vorfeld wissen, dass Spenden üblicherweise nicht wortwörtlich “von der Steuer” abgesetzt werden, sondern vom zu versteuernden Einkommen. Eine Spende von 100 Euro führt nicht etwa dazu, dass man nun 100 Euro weniger Steuern zahlt. Sondern die Spende mindert das zu versteuernde Einkommen, und der Steuervorteil besteht darin, dass somit auf weniger steuerpflichtiges Einkommen auch weniger Steuern anfallen. Der Steuervorteil ist also indirekt und wird stets geringer ausfallen als die getätigte Spende.
Steuerlich begünstigte Spenden kann man an alle als gemeinnützig anerkannten Organisationen und an politische Parteien richten. Um tatsächlich einen Steuervorteil für seine Spenden nutzen zu können, ist es notwendig, diese in seiner jährlichen Steuererklärung anzugeben; nur dann wird die Spende durch das Finanzamt berücksichtigt. Dafür wird eine vom Empfänger der Spende ausgestellte Spendenbescheinigung benötigt.
Ganz ohne Beleg kann man keine Spende beim Finanzamt geltend machen. Wer etwa bei der Büchsensammlung des Roten Kreuzes 100 Euro spendet, kann dies trotz der Höhe der Spende nur dann steuerlich berücksichtigen lassen, wenn darüber eine Spendenquittung ausgestellt wird.
Auch Sachspenden können übrigens beim Finanzamt eingereicht werden, wobei auch hierfür eine Spendenbescheinigung auszustellen ist, die den (Geld-)Wert der Sachspende korrekt angibt.
Grundsätzlich ist eine seriöse Organisation stets dazu bereit, eine korrekte Spendenbescheinigung auszustellen. Jedoch sollte man auch bei einer Organisation, die man nicht kennt, die aber um Spenden an Hilfswerke wirbt mit dem Argument, man könne diese von der Steuer absetzen, sehr genau hinsehen. Sollte die Organisation nicht als gemeinnützig anerkannt sein, ist die Spende womöglich in doppelter Hinsicht wertlos, denn sie dient weder dem gewünschten Zweck, noch erkennt das Finanzamt die Spendenbescheinigung an.
Ob es sich überhaupt lohnt, Spendenquittungen mit der Steuererklärung einzureichen, hängt letztlich davon ab, in welcher Höhe man überhaupt Steuern zahlt. Wer ein Einkommen erzielt, das ohnehin unter der zu versteuernden Grenze liegt, hat durch das Einreichen steuermindernder Spendenquittungen keinen Vorteil, denn wo keine Steuern anfallen, kann man auch keine sparen.


