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Debatte um Zinsen für Steuererstattungen geht weiter

cc by piqs/ Knipsermann

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Vor kurzem hatten wir an dieser Stelle über ein Urteil des Bundesfinanzhofs berichtet, das Steuererstattungen, die der Steuerzahler nach seiner Steuererklärung vom Finanzamt erhält, nicht als steuerpflichtige Kapitaleinnahmen zu werten sind. Auch Zinsen, die für Nachzahlungen an das Finanzamt gezahlt werden müssen, müssen danach nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Dieses Urteil wurde jedoch bis jetzt nicht in Form von Änderungen in das aktuelle Jahressteuergesetz aufgenommen.Die Stiftung Warentest und andere Verbraucherschutzorganisationen kritisieren dies scharf und raten Betroffenen, die Erstattungszinsen zahlen sollen, den Einkommensbescheid bis zur Klärung offen zu halten. Zudem sollte man innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids Einspruch mit Verweis auf das Verfahren VIII R 36/10 am Bundesfinanzhof einlegen.

Aktuell liegt dem Bundesfinanzhof ein ähnlicher Fall zu diesem Thema vor. Fällt die Sachlage hier ungefähr genauso aus, wird das Thema wohl vor dem Bundesverfassungsgericht landen. Die Stiftung Warentest rechnet zudem mit weiteren Musterklagen.

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