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Bundesanzeiger Ausschreibung

Der Bundesanzeiger ist ein Verkündungs- und das Bekanntmachungsorgan der deutschen Bundesbehörden. Herausgegeben wird der Bundesanzeiger vom Bundesministerium der Justiz. Der Bundesanzeiger ist unter anderem das so genannte Pflichtveröffentlichungsblatt für gerichtliche und sonstige Bekanntmachungen. Darüber hinaus für Handelsregistereintragungen. Aber auch für die gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungen von Jahresabschlüssen und Hinterlegungsbekanntmachungen der Unternehmen. Den Bundesanzeiger gibt es in schriftlicher Form, ist aber auch in elektronischer Form über das Internet abrufbar. Der Bundesanzeiger erscheint fünf mal pro Woche. Herausgegeben wird der Bundesanzeiger vom Bundesanzeiger Verlag, der seinen Sitz in Köln hat. Der Bundesanzeiger besteht aus drei Teilen. Es gibt einen amtlichen Teil, einen nichtamtlichen Teil und einen dritten Teil, der gerichtliche und sonstige Bekanntmachungen umfasst, wie zum Beispiel öffentliche Zustellungen, Strafsachen,
Zwangsversteigerungen, Aufgebote für Grundstücke- und Nachlasssachen sowie Urkunden und Veränderungen bei den Kapitalgesellschaften sowie Genossenschaften und offenen Handelsgesellschaften. Im Bundesanzeiger findet man auch vereinzelte Ausschreibungen. Das zuständige Verlagshaus für den Bundesanzeiger ist der Der Bundesanzeiger Verlag, bzw. die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, dessen Sitz sich in Köln befindet. Bis 2005 gehörte der Bundesanzeiger Verlag zu 35,1 1% der Bundesrepublik Deutschland, 32,45 % dem Verlagshaus M. DuMont Schauberg und zu 32,45 % der Herausgebergemeinschaft Wertpapier-Mitteilungen. Seit November 2006 ist der Verlag M. DuMont Schauberg, rückwirkend zum 01. Januar 2006 der Alleininhaber.

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