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Lehman-Brothers-Zertifikate – Erstes Urteil in Deutschland gegen die Postbank

Nachdem das Landgericht Hamburg vor kurzem die Hamburger Sparkasse zu Schadensersatz wegen der Vermittlung von Lehman-Brothers-Zertifikaten in vollem Umfang verurteilt hat (das Urteil wurde nicht von BSZ e.V.-Anwälten erstritten), wurde mit Datum vom 24.06.2009 in einem von BSZ e.V.-Vertrauensanwälten erstrittenen Urteil nun auch die Postbank vom Landgericht Potsdam zum Schadensersatz an die dortigen Kläger verurteilt (Az.: 8 O 61/09 vom 24.06.2009, noch nicht rechtskräftig).

Das Urteil wurde von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Andreas Rohde von der Berliner Kanzlei Dr. Rohde & Dr. Späth erstritten, soweit uns bekannt, handelt es sich um das erste Urteil in Deutschland, in dem die Postbank wegen der Vermittlung von Lehman-Zertifikaten zu Schadensersatz verurteilt wurde.

Die Kläger hatten im Jahr 2007 die sog. „7,5 % Real Estate Garant-Anleihe“ der Lehman Brothers Treasury Co. BV in Höhe von ca. 37.000,- € erworben. Versprochen worden war den sicherheitsorientierten Klägern dabei von der Postbank eine sichere Anlage, in dem Prospekt wurde ausdrücklich 100 % Kapitalschutz zugesagt.

Das Landgericht Potsdam kam zu dem Schluss, dass die dortigen Kläger von dem Berater der Postbank falsch beraten wurden und insbesondere auch auf die fehlende Einlagensicherung hätte hingewiesen werden müssen.

Rechtsanwalt Dr. Andreas Rohde von Rohde & Späth, der das Urteil erstritten hat. „Wir freuen uns über diesen ersten großen Erfolg in Sachen Lehman-Brothers-Zertifikate gegen die Postbank,“ und ist der Meinung, dass das Urteil „Indizwirkung für zahlreiche weitere Fälle hat, in denen Anleger mit Lehman-Brothers-Zertifikaten geschädigt wurden.“ Wir werden das Urteil demnächst noch ausführlich für die Geschädigten analysieren.

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