Einlagensicherung EU-weit auf 100.000 Euro vereinheitlicht
Dass wir unser Geld schon lange nicht mehr nur auf deutschen Banken anlegen, sondern gerne auch Angebote ausländischer Banken annehmen, ist für die meisten wohl selbstverständlich. Spätestens seit der Finanzkrise achten die meisten genau auf die Einlagensicherung und diese war bisher in jedem Land anders geregelt.
So lagen die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbeiträge im Schadensfall zum Beispiel in Deutschland bei 50.000 Euro, in Frankreich (z.B. Cortal Consors) bei 70.000 Euro und in den Niederlanden (z.B. Credit Europe Bank) bei 100.000 Euro.
Die EU-Kommission hat daher beschlossen, zu Beginn dieses Jahres eine einheitliche Regelung zur Mindestsicherheit in der Eurozone festzulegen. Die Sicherungsgrenze für alle Sparer wird auf 100.000 Euro festgelegt. Banken der Europäischen Union müssen ihren Kunden diesen Betrag nun im Schadensfall zu 100% garantieren. Dies gilt für alle Sparanlagen, wie Giro-, Spar-, Tagesgeld- oder Festgeldkonten, und bedeutet eine höhere Transparenz.
Die EU plant im Laufe des Jahres 2011 noch weitere Änderungen zur Vereinheitlichung der Einlagensicherung, doch diese Maßnahmen stoßen nicht überall auf Gegenliebe. In vielen Ländern, wie auch in Deutschland, liegt die Sicherung noch höher, da viele Banken zusätzlich freiwillig in Einlagensicherungsfonds organisiert sind, die teilweise Sicherungsgrenzen in unbegrenzter Höhe garantieren. Eine einheitliche Grenze lehnen diese daher also ab.
Es herrscht also noch viel Diskussionsbedarf. Für uns Anleger bedeuten die Schritte aber zunächst einmal mehr Transparenz auf dem Finanzmarkt und eine kleine Erleichterung der Bankgeschäfte.



