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Kfz-Steuer zahlen, sonst kann Auto stillgelegt werden

cc by flickr/ Nacmias Auto Sales, Service and Repairs

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Jeder Fahrzeugbesitzer in Deutschland muss die Kfz-Steuer zahlen. Kommt man dem nicht nach, darf ohne weitere Prüfung das Auto stillgelegt werden. Zu diesem Urteil kam das saarländische Verwaltungsgericht, auf das aktuell der Deutsche Anwaltverein hinweist.

Im konkreten Fall ging es um einen Autofahrer, der Kfz-Steuer in Höhe von 400 Euro zahlen sollte. Er weigerte sich jedoch, da in seinen Augen die Steuer viel zu hoch und falsch bemessen war. Die Zulassungsbehörde legte daraufhin das Fahrzeug still und der Halter klagte.

Die Richter gaben jedoch der Behörde recht: Die Zulassungsbehörde reagiere nur auf eine Aufforderung des Finanzamts. Einspruch gegen Forderungen und die Stilllegung des Autos kann man also nur bei den Finanzämtern einlegen. Geschieht dies nicht, sei es absolut rechtens, dass das Auto ohne weitere Prüfung stillgelegt wird. Gegen eine Entscheidung des Finanzamts könne man zudem nur etwas vor dem Finanzgericht tun. Also, immer schön die Steuer zahlen oder bei Zweifeln sich eben direkt ans zuständige Finanzamt wenden und dies so schnell wie möglich.

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