Urteil: Kosten für Krankheit nun leichter steuerlich absetzbar
Viele Kranke sind auf teure Behandlungsmethoden angewiesen. Dafür die Kosten von der Steuer abszusetzen war bisher ziemlich schwierig. Vor der Behandlung musste man nämlich dem Finanzamt ein amtsärztliches Attest vorlegen. Doch nicht wenige vergaßen dies und begannen die Behandlung einfach so.
Laut einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs können solche Atteste ab jetzt auch später eingereicht werden. Zudem kann es von einem anderen unabhängigen Mediziner als dem Amtsarzt ausgestellt werden.
Dies gilt auch für die Aufwendungen minderjähriger Kinder. In dem konkreten Fall hatten Eltern verzweifelt versucht die Kosten für ihren Sohn steuerlich geltend zu machen. Dieser leidet unter einer Lern- und Rechtschreibschwäche und kam auf Anraten der Ärzte in ein Internat mit angeschlossenem Legastheniezentrum.
In Zukunft ist es für uns alle also leichter Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abzusetzen.



