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Bundesanzeiger Handelsregister

Der Bundesanzeiger ist das ein Verkündungs- und das Bekanntmachungsorgan der deutschen Bundesbehörden. Herausgeber ist das Bundesministerium der Justiz. Der Bundesanzeiger ist auch das so genannte Pflichtveröffentlichungsblatt für gerichtliche und für sonstige Bekanntmachungen. Darüber hinaus informiert der Bundesanzeiger auch über Veränderungen im Handelsregister. Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis. Es enthält wirtschaftlich relevante Informationen über Unternehmen, wie zum Beispiel Name der Firma und deren Sitz, sowie den Namen der vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, oder vertretungsberechtigte Gesellschafter), sowie Angaben über das Stammkapital, sowie die Rechtsform des Unternehmens. Die Eintragungen im Handelsregister sind entweder rechtserzeugend, das heißt eine Rechtswirkung tritt erst durch die Eintragung ein, oder rechtsbezeugend, das heißt die Rechtswirkung ist bereits vor der Eintragung eingetreten.
Mit der Eintragung wird sie lediglich bestätigt. Der Bundesanzeiger erscheint fünf pro Woche und wird Bundesanzeiger Verlag herausgegeben. Dessen Sitz befindet sich in Köln. Dass die Veränderungen im Handelsregister, wie zum Beispiel Veränderungen bei den Gesellschaftern durch Ausscheiden, Tod, Neuberufung, oder wenn zum Beispiel ein neuer Geschäftsführer eingesetzt wurde, sich im Vorstand Änderungen ergeben haben, der Sitz des Unternehmens verlegt wurde, oder sich Änderungen im Bezug auf die Gesellschaftsform oder beim Stammkapital ergeben hat. Der Bundesanzeiger besteht aus drei Teilen, einem amtlichen und einem nicht amtlichen Teil, Bekanntmachungen, die das Handelsregister betreffen findet man im dritten Teil des Bundesanzeigers.

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