Bundesanzeiger Insolvenz
Insolvenz eines Unternehmens liegt vor, wenn dieses seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern nicht mehr nach kommen kann. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch Entlassung der Arbeitnehmer und Veräßerung des Firmenvermögens durch einen Insolvenzverwalter. Das Vermögen eines Schuldners, die so genannte Insolvenzmasse ist häufig zu gering, um alle Kosten des Insolvenzverfahrens und die Forderungen der Gläubiger abzudecken. Die Folge ist der Antrag dass ein Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen wird. Den Gläubigern bleibt in diesem Fall dann nur noch die Einzelzwangsvollstreckung, sowie die Anfechtung und die strafrechtliche Verfolgung des Schuldners. Eine Insolvenz wird bekannt gemacht durch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Der Bundesanzeiger erscheint fünfmal wöchentlich. Es gibt auch eine Onlineausgabe. Der Bundesanzeiger ist das Verkündungs- und das Bekanntmachungsorgan der deutschen Bundesbehörden. Herausgeber des Bundesanzeigers ist das Bundesministerium der Justiz.
Der Bundesanzeiger ist gleichzeitig auch das Pflichtveröffentlichungsblatt für gerichtliche und sonstige Bekanntmachungen. Im Bundesanzeiger wird daher bekannt geben, wenn ein Unternehmen in Insolvenz geht und zwar in Form einer auszugsweisen Veröffentlichung. Durch diese auszugsweisen Veröffentlichung des Beschlusses über eine Insolvenz im Bundesanzeiger soll dem Insolvenzverfahren Außenwirkung verliehen werden. Herausgegeben wird der Bundesanzeiger von der in Köln ansässigen Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH. Seit dem 01. Januar 2006 ist alleiniger Besitzer des Bundesanzeiger Verlages das Verlagshaus M. DuMont Schauberg.


