BGH: Anschluss darf nicht sofort bei unbezahlten Handy-Rechnungen abgeschaltet werden
Unser Telefonverhalten hat sich in den letzten Jahren massiv geändert. Das Handy ist unser stetiger Begleiter und aufgrund der gesunkenen Preise verzichten immer mehr Verbraucher komplett auf einen Festnetzanschluss und nutzen nur noch ihr Handy. Dementsprechend müssen auch die Mobilfunkanbieter nach und nach ihre Klauseln den Veränderungen anpassen.
Der Bundesgerichtshof stärkte nun die Rechte von Handy-Kunden. Nicht bezahlte Rechnungen dürfen ab jetzt nicht gleich zum Anlass genommen werden um den Anschluss zu sperren. Laut den Richtern müsse man die Schmerzgrenze für unbezahlte Handy-Rechnungen der für Festnetzverbindungen angleichen.
Hier wird nämlich erst ab einem Fehlbetrag von 75 Euro der Anschluss gesperrt. Dies gilt laut dem BGH nun auch für Handys. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte in dem konkreten Fall gegen die Vertragsbedingungen der Telekom und ihrer Tochtergesellschaft Congstar geklagt. Hier wurde der Handy-Anschluss bereits ab einem fehlenden Betrag von 15,50 Euro gesperrt.
Betroffene, denen das Handy nun ebenfalls ab einem geringen Schuldbetrag gesperrt wurde, sollen sich auf das BHG-Urteil berufen oder sich an die Verbraucherzentrale wenden.



