Pfändungsfreies Konto: Verbraucherzentrale ermahnt Banken
Wer von einer Pfändung betroffen ist, hat das Recht ein pfändungsfreies Konto, auch kurz P-Konto genannt, zu führen. Dabei ist automatisch der pfändungsfreie Betrag von 985,15 Euro geschützt. Nur leider lassen sich einige Banken dieses Recht extra bezahlen und verweigern diesen Kunden sogar das Nutzen von manchen funktionen.
Aufgrund dieser Methoden hat nun der Verbraucherzentrale Bundesverband 33 Banken und Sparkassen abgemahnt. Als Grund für die Abmahnung nannte man extra Entgelte von 15 Euro pro Monat, eingeschränkte Kontofunktionen wie beispielsweise Daueraufträge oder Online-Banking sowie höhere Preise für bestimmte Leistungen.
14 der abgemahnten Banken haben inzwischen eine Unterlassungserklärung abgegeben. Bei manchen laufen die Fristen noch. Aktuell prüft der Verbraucherzentrale Bundesverband, gegen welche Banken und Sparkassen Klage eingereicht werden soll bzw. kann. Nähere Infos und die Liste der abgemahnten Banken ist hier zu finden…



