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Zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurückholen

cc by flickr/ kozumel

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Wie die meisten wissen, liegt der Sparerpauschbetrag für jeden bei 801 Euro. Bis zu dieser Grenze sind Einnahmen steuerfrei, man muss also auf seine Zinsen und Dividenden keine Steuern zahlen. Die Bank verhindert eine Abführung der Abgeltungssteuer automatisch, wenn man einen Freistellungsauftrag erteilt. Tut man dies nicht, werden die Steuern unabhängig von der Summe abgeführt.

Die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften rät aktuell allen Anlegern dazu, ihre Steuerbescheinigung von der Bank genau zu prüfen, denn zu viel gezahlte Abgeltungssteuer kann man sich zurückholen.

Dafür muss man in Zeile 5 der Anlage KAP der Einkommenssteuererklärung ein Kreuz machen und die entsprechenden Geldbeträge angeben. Wer ein geringes Einkommen hat und daher einem Steuersatz von unter 25% unterliegt, sollte in Zeile 4 der Anlage KAP ein Kreuz machen um sich zu viel gezahlte Beträge zurückzuholen. Dabei müssen sämtliche Kapitalerträge und die eventuell zu viel gezahlte Abgeltungssteuer angegeben werden. Weitere Infos rund um das Thema Steuern und Finanzen gibt es auch hier.

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