Urteil: Firmen-Kreditkarten nicht privat nutzen
In so manch einem Fall bekommen Angestellten von ihren Arbeitgebern Kredit- und Tankkarten, die auf die Firma laufen. Diese sollte man ausschließlich für die beruflichen Zwecke nutzen, denn sonst kann dies schnell ein böses Erwachen geben, wie ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein zeigt.
In dem konkreten Fall hatte ein Angestellter von seinem Arbeitgeber eine Kredit- und eine Tankkarte erhalten. Diese nutzte er jedoch auch für private Zwecke und kaufte über die Kreditkarte Kleidungsstücke für die Kinder, Haushaltsgegenstände und ein privates Flugticket. Mit der Tankkarte betankte er mehrere Fahrzeuge für über 2.000 Euro.
Als der Arbeitgeber dies erfuhr, stellte er die Lohnzahlungen ein. Der Arbeitnehmer zog daraufhin vor Gericht, mit der Begründung, dass er die Erlaubnis des Arbeitgebers zur uneingeschränkten Nutzung der Karten hatte. Dies konnte er jedoch nicht durch ein Schriftstück belegen.
So urteilten die Richter, dass die Einstellung der Lohnzahlungen absolut rechtens sei, wenn ein Mitarbeiter die Firmenkredit- und Tankkarten zu privaten Zwecken nutze. Die einzige Ausnahme sei eine schriftliche Erlaubnis des Arbeitgebers.



