Rente: Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte von Homosexuellen
Eigentlich ist es ja in der heutigen Zeit schon fast ein Unding, dass Homosexuelle in elf Ländern der EU, darunter auch Deutschland und Frankreich, immer noch nicht heiraten dürfen. Hier sind nur eingetragene Partnerschaften zulässig. In manchen anderen Mitgliedsstaaten sind gleichgeschlechtliche Partnerschaften immer noch nicht erlaubt. Der Europäische Gerichtshof hat nun jedoch in einem weiteren Schritt, die Rechte von Homosexuellen bei den Rentenansprüchen gestärkt.
In dem konkreten Fall ging es um einen Verwaltungsangestellten, der 40 Jahre lang für die Stadt Hamburg tätig war. Seit dem Jahr 1969 lebte er ohne Unterbrechung mit seinem Partner zusammen. 1990 schied er wegen Erwerbsunfähigkeit aus dem Dienst aus. Gut ein halbes Jahr, nachdem in Deutschland 2001 eingetragene Partnerschaften erlaubt wurden, kamen die beiden genau dem nach und begründeten eine eingetragene Partnerschaft.
Der Ruheständler beantragte nun, dass seine Bezüge, die bekanntermaßen bei Verheirateten günstiger ausfallen, neu berechnet werden. Dies hätte für das Paar 302,11 Euro mehr im Monat bedeutet. Die Stadt Hamburg verweigerte dies jedoch. Die EU-Richter waren jedoch anderer Meinung und sahen darin eine „Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung“.
Zudem würden sich Ehen und Lebenspartnerschaften immer mehr angleichen, weshalb rechtliche Unterschiede dazwischen kaum noch ins Gewicht fallen würden. Überdies hinaus, hätte das Paar nach deutschem Recht ja auch keine Möglichkeit gehabt zu heiraten. Das Amtsgericht Hamburg muss diesen Urteilsspruch nun umsetzen. Wer dies nun bei sich selbst prüfen und durchsetzen möchte, müsse laut den Richtern des Europäischen Gerichtshofs nicht darauf warten bis der nationale Gesetzgeber reagiert. Man solle sich einfach auf dieses Urteil (Rechtssache C-147/081) berufen.



