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DDR-Betriebe: Versicherte sollten ihr Rentenversicherungskonto überprüfen

cc by Flickr/ Public Domain Photos

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Aktuell weist die Deutsche Rentenversicherung darauf hin, dass Ende dieses Jahres die Frist zur Aufbewahrung von Lohnunterlagen aus der ehemaligen DDR abläuft. Dies bedeutet konkret, dass Versicherte unbedingt bis dahin ihr Rentenversicherungskonto überprüfen müssen, damit in die Rentenberechnung auch alle Versicherungszeiten einbezogen werden können.

Versicherte, die in der ehemaligen DDR beschäftigt waren, sollten also unbedingt in den kommenden Monaten eine Prüfung beantragen, denn sonst werden womöglich Zeiten nicht erfasst, die dann auch nicht in die Rente mit einfließen.

Dies gilt für Versicherte der Geburtenjahrgänge 1946 bis 1974. Laut der Deutschen Rentenversicherung seien von den 2,3 Millionen Versicherungskonten der neuen Bundesländer rund 12% der Konten unvollständig. Hier fehle noch der Nachweis über Beitragszeiten bis zur Wiedervereinigung.

Eine entsprechende Prüfung muss man beantragen. Dafür kann man sich entweder online die entsprechenden Formulare besorgen oder aber direkt in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Bei Bedarf kann man sich hier auch von den Mitarbeitern beim Ausfüllen helfen lassen. Erst nach Antragsstellung erhält man die früheren Lohnunterlagen.

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