Ferienjob: Vorsicht bei der Steuergrenze
In den ersten Bundesländern ist es bald wieder soweit und die Sommerferien stehen vor der Tür. Diese Zeit nutzen viele Schüler nicht nur zum Faulenzen, sondern auch um sich etwas dazuzuverdienen. In diesem Zusammenhang weist aktuell der Neue Verband Lohnsteuerhilfe in Berlin auf die entsprechende Steuergrenze hin, denn Ferienjobs sind nur bis zu einem gewissen Betrag steuerfrei.
Ab einem monatlichen Verdienst von 900 Euro müssen auch Schüler Steuern zahlen, jedoch kann dieser Betrag meist durch die Einkommenssteuererklärung im Folgejahr zurückgeholt werden. Zudem ist ein Ferienjob nur von den Sozialabgaben befreit, wenn die Tätigkeit im Voraus auf 50 Arbeitstage oder zwei Monate begrenzt ist.
Dies ist übrigens auch bei Studenten der Fall. Vor allem wenn diese den Zeitraum mit mehreren Jobs ausgefüllt haben, werden unter Umständen alle Tätigkeiten sozialversicherungspflichtig. Ein weiterer Fall, auf den die Experten hinweisen ist das Kindergeld für volljährige Kinder. Dieses wird nur weiter gezahlt, wenn die jährlichen Einnahmen des Kindes 8.004 Euro nicht übersteigen. Vorher können Sozialversicherungsbeiträge und Werbungskosten, bei Studenten auch Ausbildungskosten abgezogen werden.