Altersvorsorge und Hartz IV
Gerade in den heutigen Zeiten müssen sich immer mehr Leute auch mit dem Thema Arbeitslosigkeit beschäftigen. Offiziell sieht Hartz IV vor, dass man alle Vermögenswerte aufbraucht bevor man Arbeitslosengeld bekommt. Es gibt hierbei jedoch Ausnahmen, die man dringend wissen sollte, besonders im Bereich Altersvorsorge.
Empfänger von Hartz IV müssen staatliche geförderte Anlageformen, wie z.B. die Riester-Rente, NICHT aufbrauchen! Während der Zeit der Arbeitslosigkeit sollte man daher auf keinen Fall die Altersvorsorge kündigen, sondern lediglich die Beiträge senken oder aussetzen.
Und auch bei allen anderen Anlageformen, sogenannte initiative Anlageformen, gibt es bestimmte Vermögensfreibeträge! Diese liegen grundsätzlich bei 150 Euro pro Lebensjahr, höchstens jedoch bei 9.750 Euro. Der Freibetrag in Sachen Altersvorsorge ist noch einmal höher: 250 Euro pro Lebensjahr, maximal aber 16.250 Euro.
In jedem Fall sollte man sich schon vor dem Hartz IV-Antrag über solche Dinge gut informieren und in gegebenem Fall unbedingt auf sein Recht pochen!


