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ec-Karte: Mehr Datenschutz beim Lastschriftverfahren

cc by wikimedia/ VisualBeo

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Das Lastschriftverfahren beim Zahlen mit ec-Karten in Supermärkten, Tankstellen und Co. war bereits im vergangenen Jahr heftig in die Kritik geraten. Vor allem der Datenschutz sei bei den großen Betreibern mangelhaft, da Datenpools erstellt und zudem Daten viel zu lange gespeichert wurden.

Nun haben sich nach Medieninformationen die Datenschutzbehörden der Länder auf neue Mindeststandards beim Zahlen mit ec-Karte und Unterschrift geeinigt. Demnach dürfen die Daten von Kunden, die sich für diese Bezahlweise entscheiden nur noch „wenige Tage“ und nicht mehr wie bisher bis zu einem Jahr gespeichert werden. Die Bildung von gemeinsamen Datenpools werde zudem eingeschränkt. Dabei werden neben der Kontonummer auch der Zeitpunkt und der Ort des Kaufes vermerkt. Dies ist in Zukunft nur noch zum Zwecke der „Missbrauchsbekämpfung“ zulässig. Desweiteren müssen Kunden über die Nutzung ihrer Daten informiert werden.

Die drei größten ec-Netzbetreiber, die die Kartenzahlungen abwickeln, sowie der Handel zeigte sich einverstanden mit diesen Regelungen. Mal sehen, wie dann am Ende die Umsetzung aussieht…

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