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Finanzierung des Eigenheims

Immobilienfinanzierung

Immobilienfinanzierung

Den Traum vom Eigenheim hegen viele Menschen in Deutschland, doch um dieses Vorhaben tatsächlich zu realisieren, ist es dringend notwendig sich zuvor detaillierte Informationen bezüglich der Finanzierungsangebote und der Bauzinsen einzuholen. In der Regel wird ein solch kostenaufwendiges Projekt mit einer sogenannten Immobilienfinanzierung reguliert, was eine spezielle Finanzierung für eine Immobilie darstellt und als wesentliche Komponente eines jeden Bauvorhabens, oder einer Sanierung gilt.

Selbstverständlich gibt es große Unterschiede zwischen einzelnen Immobilienfinanzierung-Angeboten, so unterteilt man diese vorerst grob in private und gewerbliche Finanzierungsangebote.

Gewerbliche und private Finanzierungsangebote
Als die wichtigsten Eigentümer gewerblicher Wohnimmobilien gelten Wohnungsunternehmen, wobei die meisten von diesen über eine nicht unbeträchtliche Eigenkapitalausstattung verfügen. Meist fallen hierunter große Wohnungsgenossenschaften, oder auch städtische Gesellschaften, bei beiden Vertretern findet hier meist eine langfristige Fremdkapitalfinanzierungen bei hohen Eigenkapitalanteilen Anwendung.

Anders verhält sich dies bei den privaten Immobilienfinanzierungen, denn diese findet Anwendung bei Privatpersonen und wird folglich für die gewünschte Finanzierung eines Eigenheims angewandt. Die Darlehen für eine solche Finanzierungsmöglichkeit werden in der Regel von Banken, Versicherungsgesellschaften, Landesförderinstituten oder Bausparkassen angeboten, an welche die Bedingung der Zulassung gemäß Kreditwesengesetz gebunden sind.

Wie bei jedem aufgenommenen Kredit, werden auch hier feste Darlehensverträge abschlossen, in welchen sowohl die Zinsen und die Tilgung in einem festgelegten Zeitraum vereinbart und schriftliche besiegelt werden.

Welche Rechte hat man als Kunde?
Da die zuvor genannte Abhandlung ein Rechtsgeschäft darstellt, welches in Zusammenhang mit großen Summen steht, gibt es selbstverständlich einige Vorschriften, die den Verbraucherschutz definieren. Besonders hervorzuheben ist hier das geltende Widerrufsrecht, auf welches der der Kreditnehmer hingewiesen werden muss. Auch bei dem nicht einhalten der monatlich vereinbarten Rate, darf die Bank keineswegs eine frühzeitige Kündigung des Vertrages durchsetzen, erst wenn der Ratenrückstand mindestens bei 2,5 Prozent liegt, darf dies erfolgen.

Anders sieht dies hingegen bei der Finanzierung von Büro- und Einzelhandelsimmobilien aus, denn hier verhält sich die geltende Sachlage sehr viel komplexer und muss folglich differenzierter betrachtet werden. So unterscheiden sich hierbei auch die Kreditgeber, Leasingsgesellschaften, Immobilienaktiengesellschaften, Immobilienfonds und Kreditinstitute aus dem Bereich der Landesbanken und Hypothekenbanken sind hier vorherrschend. Ebenfalls sind spezielle Finanzierungen keine Seltenheit, was bedeutet, dass die Kreditgeber aufgrund der erhöhten Risiken, einen zusätzlichen Gewinn des Projektes erwartet.

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